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Wie kann ich ein Konto eröffnen?

Ein Mann in der Fertigungsstätte

Gleich nach Ihrer Einreise benötigen Sie nicht unbedingt ein Bankkonto. Das kann sich aber schnell ändern, wenn Sie eine Arbeitsstelle, ein Praktikum oder eine Ausbildungsstelle antreten. Die meisten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen nämlich den Lohn nicht bar aus, sondern bestehen auf eine Überweisung.

Mit Begleitung zum neuen Bankkonto

Beim Einrichten eines Kontos sollten Sie – wenn Sie selbst noch nicht gut genug Deutsch sprechen – eine Person Ihres Vertrauens mit guten Deutschkenntnissen zur Bank mitnehmen. Das ist wichtig, da das Gespräch etwas länger dauern kann und Sie Fragen beantworten müssen. Falls Sie niemanden kennen, fragen Sie bei den Hilfsorganisationen nach, ob Sie nicht jemand begleiten kann. Seit Juni 2016 hat jede Privatperson, die sich legal in der EU aufhält und mindestens 18 Jahre alt ist, das Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, dem sogenannten Basiskonto. Sie benötigen dafür ein gültiges Identifikationsdokument, nämlich Ihren Ausweis oder entsprechende Ersatzpapiere, die Aufenthaltsgestattung, die Duldung oder einen Ankunftsnachweis.