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Asylverfahren

Anhörung zum Asylantrag

Beratung für Asylbewerber

Nachdem Sie Ihren Asylantrag gestellt haben, gehen Sie wieder in die Aufnahmeeinrichtung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird Sie zu einem zweiten Termin einladen – der persönlichen Anhörung, dem für Sie als Antragstellenden wichtigsten Termin im Asylverfahren. Wie lange das dauert, hängt von vielen Faktoren ab.

In der persönlichen Anhörung fragt man Sie nach Ihrem Verfolgungsschicksal, nach Ihrem Lebenslauf, Ihrer Identität, Ihren Lebensumständen und dem Reiseweg. Sie haben ausreichend Zeit, alles zu schildern, was zur Ausreise aus Ihrem Herkunftsland geführt hat – also, warum Sie geflohen sind und was Sie bei einer Rückkehr befürchten.

Sie brauchen keine Angst zu haben. Bitte berichten Sie nur das, was Sie selbst erlebt haben! Hören Sie nicht auf den Rat von Freunden oder Bekannten, falls die Ihnen vorschlagen, nicht selbst erlebte Dinge zu berichten. Falsche Angaben können dazu führen, dass Ihr Antrag abgelehnt wird. Antworten Sie immer wahrheitsgemäß auf die Fragen, die Ihnen gestellt werden.

Bei der Anhörung ist auch eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher dabei, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Was passiert bei der Prüfung des Asylantrags?

Nach der Anhörung wird über Ihren Asylantrag aufgrund einer Gesamtschau aller relevanten Erkenntnisse entschieden. Besonders wichtig ist die persönliche Anhörung. Manchmal sind vor der Entscheidung weitere Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts nötig. Es werden zum Beispiel Anfragen an das Auswärtige Amt gestellt, Sprach- und Textanalysen, physikalisch-technische Urkundenuntersuchungen oder medizinische Gutachten eingeholt. Auch werden die Beweismittel, die Sie eingereicht haben, wie z.B. Ihr Pass oder Ihre Geburtsurkunde auf Echtheit überprüft.

Die Entscheidung wird begründet und Ihnen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Übersetzung schriftlich zugestellt.