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ASYL, AUSBILDUNG, ARBEIT

Asylverfahren

Welche Pflichten habe ich?

Pass wird mit Stempel versehen

Grundsätzlich müssen Sie die deutschen Gesetze und Bestimmungen beachten.

Sie sind verpflichtet, Ihren Asylantrag persönlich in einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Auch bei der Anhörung müssen Sie persönlich anwesend sein. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihren Terminen.

Pflicht zur Mitwirkung

Bei der Prüfung Ihres Antrags müssen Sie wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrer Identität machen. Dazu gehört, dass Sie alle amtlichen Dokumente oder Unterlagen vorlegen, die Sie besitzen. Bei einem Wohnortwechsel müssen Sie das Bundesamt und die zuständige Ausländerbehör-de rechtzeitig über Ihre neue Adresse informieren. Nur so sind Sie immer erreichbar. Die Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht ist für Sie sehr wichtig. Wenn Sie das nicht tun, kann sich das negativ auf die Entscheidung des Bundesamts auswirken. Bitte teilen Sie dem Bundesamt alle wesentlichen Änderungen mit, zum Beispiel eine Schwangerschaft oder eine schwere Krankheit.

Die Aufenthaltsgestattung

Ihre Aufenthaltsgestattung erlaubt Ihnen, sich in einem begrenzten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten. Dieses Gebiet ist in Ihrer Aufenthaltsgestattung genannt. Ihre Aufenthaltsgestattung müssen Sie immer bei sich tragen. Möchten Sie das Gebiet vorübergehend verlassen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der Ausländerbehörde oder des Bundesamts, wenn Sie noch in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen.

Nach drei Monaten können Sie sich in der Regel innerhalb Deutschlands frei bewegen, ohne vorher eine Erlaubnis der Behörden einzuholen.