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Gesundheit

Schwanger in Deutschland

Eine schwangere Frau im Gespräch mit einem Arzt.

Wenn Sie schwanger sind, stehen Ihnen alle medizinischen Leistungen zu, die in Deutschland üblich sind. Sie müssen also nicht erst krank sein, um zu einer Frauenärztin oder zum Frauenarzt gehen zu dürfen.

In den ersten Monaten der Schwangerschaft besuchen Frauen alle vier Wochen ihre Ärztin bzw. ihren Arzt. In den letzten acht Wochen erfolgt der Arztbesuch alle zwei Wochen. Bei diesen Untersuchungen wird sichergestellt, dass es Ihnen und Ihrem Kind gut geht. Zum Beispiel werden Sie immer gewogen und Ihr Blutdruck wird gemessen. Manchmal wird Ihnen Blut abgenommen. Es werden drei Mal Ultraschalluntersuchungen gemacht, um zu sehen, wie sich Ihr Kind entwickelt.

Sie haben auch ein Anrecht darauf, sich von einer Hebamme während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit beraten zu lassen. Eine Hebamme kann Ihnen helfen, wenn Sie zum Beispiel Probleme beim Stillen haben. Oder wenn Sie Fragen dazu haben, wie Sie Ihr Baby am besten versorgen.

Weitere Informationen zum Thema Gesundheit finden Sie in der Broschüre "Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland". Sie können sie an dieser Stelle herunterladen und bestellen.

Sie sind schwanger und brauchen Hilfe? Wenden Sie sich an das mehrsprachige Hilfetelefon "Schwangere in Not". Sie erreichen es rund um die Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4040020.