Bei einer negativen Entscheidung können Sie vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. Dazu haben Sie wenige Tage Zeit, sobald Ihnen die Entscheidung zugestellt worden ist. Wo Sie Ihre Klage einreichen können und bis wann, steht in Ihrem Bescheid. Sie können bei Gericht Prozesskostenbeihilfe beantragen.
Wenn Ihr Asylantrag unanfechtbar abgelehnt ist, sind Sie nicht als Asylberechtigter oder als Flüchtling anerkannt. Sie müssen dann Deutschland zu dem Ihnen benannten Termin verlassen. Wenn Sie diese Frist einfach verstreichen lassen, werden Sie zwangsweise in Ihr Herkunftsland zurück gebracht (Abschiebung). Die Kosten für eine Abschiebung müssen Sie tragen.
Wenn Sie sich für eine freiwillige Rückkehr entscheiden, finden Sie hier Informationen, Ansprechpersonen und Hilfsangebote.