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Asylverfahren

Was passiert, wenn mein Asylantrag abgelehnt wird?

Ein Richter argumentiert im Gerichtssaal

Im Falle einer Ablehnung Ihres Asylantrages sind Sie nicht als asylberechtigte Person oder als Flüchtling anerkannt und sind zur Ausreise verpflichtet.
Gegen diese Entscheidung können Sie vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben. Dazu haben Sie wenige Tage Zeit, nachdem Ihnen die Entscheidung zugestellt worden ist. Wo Sie Ihre Klage einreichen können und bis wann dies möglich ist, steht in Ihrem Bescheid. Sollten Sie sich hierfür entscheiden, können Sie bei Gericht Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Ist die Ablehnung unanfechtbar, müssen Sie Deutschland zu einem bestimmten Termin verlassen.

Förderung bei freiwilliger Rückkehr in Ihr Heimatland

Es besteht die Option, freiwillig und mit Unterstützung in Ihr Heimatland zurückzukehren, bevor aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden (Zwangsrückführung). Eine geförderte freiwillige Rückkehr ermöglicht Ihnen, Ihre Ausreise sorgfältig mit der jeweiligen Rückkehrberatungsstelle vorzubereiten. Bei einer Rückkehrberatungsstelle können Sie sich zu individuellen Fördermöglichkeiten und über die Perspektiven nach Ihrer Rückkehr beraten lassen. Zudem werden Sie bei der Organisation der Ausreise und der Beantragung von finanziellen Hilfen über Förderprogramme unterstützt.

Eine individuelle Rückkehrberatung kann jederzeit auch schon vor und während des laufenden Asylverfahrens auf Eigeninitiative in Anspruch genommen werden und ist sowohl kostenlos als auch unverbindlich.

Nähere Informationen zur freiwilligen Rückkehr erhalten Sie auf dem Informationsportal zu freiwilliger Rückkehr und Reintegration ReturningfromGermany sowie auf der BAMF-Website