ankommen.app - Anerkennung des Asylantrags

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Asylverfahren

Anerkennung des Asylantrags

Formulare für den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Bei jedem Asylantrag prüft das Bundesamt, ob eine der vier Schutzformen vorliegt: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot.
Wenn bei Ihnen eine dieser Schutzformen festgestellt wird, erhalten Sie einen positiven Bescheid und können zunächst in Deutschland bleiben. Die Ausländerbehörde erteilt dann im Regelfall eine Aufenthaltserlaubnis.
Wie lange Sie in Deutschland bleiben dürfen, hängt davon ab, welche Schutzform Sie erhalten haben.

Nach Anerkennung der Asylberechtigung oder Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes bzw. subsidiären Schutzes dürfen Sie in Deutschland arbeiten. Wenn bei Ihnen ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, dürfen Sie arbeiten, sobald Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.
Wenn nötig, können Sie zur Sicherung des Lebensunterhalts Bürgergeld beantragen. Je nach Ihrer persönlichen Situation erhalten Sie möglicherweise weitere öffentliche Leistungen.