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Asylverfahren

Anerkennung des Asylantrags

Formulare für den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie Asyl oder Flüchtlingsschutz erhalten, stellt Ihnen die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis aus. Diese gilt zunächst für drei Jahre. Nach drei Jahren können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn die Gründe für die Anerkennung nicht weggefallen sind, Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und ausreichend Deutschkenntnisse haben.

Ein Widerruf oder eine Rücknahme der positiven Entscheidung kann auch später noch erfolgen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Bundesamts.

Anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten stehen grundsätzlich die gleichen Sozialleistungen zu wie deutschen Staatsangehörigen. Sie haben unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Außerdem haben Sie Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs.

Wenn Sie subsidiären Schutz bekommen, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Diese Aufenthaltserlaubnis kann die Ausländerbehörde um zwei weitere Jahre verlängern. Sie können nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und ausreichend Deutschkenntnisse haben.

Wenn bei Ihnen ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr. Sie können nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und ausreichend Deutschkenntnisse haben.