Nachdem Sie Ihren Asylantrag gestellt haben, gehen Sie wieder in die Aufnahmeeinrichtung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird Sie zu einem zweiten Termin einladen – der persönlichen Anhörung. Das ist für Sie der wichtigste Termin im Asylverfahren. Wie lange Sie auf den Termin warten müssen, hängt von vielen Faktoren ab.
In der persönlichen Anhörung fragt man Sie nach Ihrem Verfolgungsschicksal, nach Ihrem Lebenslauf, Ihrer Identität, Ihren Lebensumständen und dem Reiseweg. Sie haben ausreichend Zeit, alles zu schildern, was zur Ausreise aus Ihrem Herkunftsland geführt hat – also, warum Sie geflohen sind und was Sie bei einer Rückkehr befürchten.
Sie brauchen keine Angst zu haben. Bitte berichten Sie nur das, was Sie selbst erlebt haben! Hören Sie nicht auf den Rat von Freunden oder Bekannten, falls die Ihnen vorschlagen, nicht selbst erlebte Dinge zu berichten. Falsche Angaben können dazu führen, dass Ihr Antrag abgelehnt wird. Antworten Sie immer wahrheitsgemäß auf die Fragen, die Ihnen gestellt werden.
Bei der Anhörung ist auch eine Sprachmittlerin oder ein Sprachmittler dabei. Diese sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Was passiert bei der Prüfung des Asylantrags?
Nach der Anhörung wird über Ihren Asylantrag aufgrund einer Gesamtschau aller relevanten Erkenntnisse entschieden. Besonders wichtig ist die persönliche Anhörung. Manchmal sind vor der Entscheidung weitere Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts nötig. Eingereichte Beweismittel, wie zum Beispiel Ihr Pass oder Ihre Geburtsurkunde, werden auf Echtheit überprüft.
Die Entscheidung über Ihren Asylantrag wird begründet und Ihnen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Übersetzung schriftlich zugestellt.