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Asylverfahren

Wie beantrage ich Asyl?

Asylbewerber im Wartebereich

Nach der Registrierung und Ihrer Ankunft in der Aufnahmeeinrichtung erhalten Sie einen Termin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Ihren Asylantrag müssen Sie persönlich vor Ort stellen. Auch hier werden Ihre persönlichen Daten nochmals aufgenommen.

Das ist jedoch noch nicht der Termin für die Anhörung. Wie lange es dauert, bis Sie diesen Termin bekommen, ist unterschiedlich. Sowohl an dem Gespräch zur Asylantragstellung als auch später bei der Anhörung, wird ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin teilnehmen.

Was passiert im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nimmt Ihre persönlichen Daten auf. Wenn Sie noch keinen Ankunftsnachweis besitzen, werden Sie fotografiert und Ihre Fingerabdrücke werden aufgenommen. Kinder unter 14 Jahren betrifft dies nicht.

Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihr Ausweisdokument (entweder die Anlaufbescheinigung oder Ihren Ankunftsnachweis) sowie den Brief des Bundesamts mit der Einladung zum Termin mit.

Bringen Sie auch alle Ausweise und Beweismittel mit, die für Ihren Asylantrag wichtig sind oder die belegen, warum Sie aus Ihrem Herkunftsland fliehen mussten. Das können Ihr Pass, Ihre Geburtsurkunde oder Reiseunterlagen sowie Fahrscheine sein. Auch Fotos, Schriftstücke von der Polizei oder anderen Behörden, sowie gegebenenfalls auch ärztliche Atteste können wichtig sein.

Sie sind verpflichtet, dabei zu helfen, Ihre Identität nachzuweisen. Wenn Ihnen das nicht gelingt, wird Ihre Herkunft zum Beispiel durch eine Sprachanalyse ermittelt.

Was werde ich bei der Stellung meines Asylantrags gefragt?

Bei dem Gespräch zum Asylantrag werden Ihnen im Beisein einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers unter anderem Fragen zu folgenden Punkten gestellt: Personalien, Wohnort, Schul- und Ausbildung, Familienangehörige im Herkunftsland, Sprachkenntnisse, Reiseweg.

Zu Ihren Asylgründen befragt man Sie erst später bei der persönlichen Anhörung.

Für die Dauer des Asylverfahrens bekommen Sie vom Bundesamt eine Aufenthaltsgestattung. Das ist ein Ausweisdokument, das Sie immer bei sich tragen und der Polizei bei Kontrollen vorlegen müssen. Die Aufenthaltsgestattung berechtigt Sie, bis zur Entscheidung über Ihren Asylantrag in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten.

Kann ich mit der Aufenthaltsgestattung endgültig in Deutschland bleiben?

Eine Aufenthaltsgestattung bedeutet noch nicht, dass Sie für immer in Deutschland bleiben können. Sie dient Ihnen nur für die Dauer des Asylverfahrens als Ausweis.