ankommen.app - Dublin-Prüfung

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Asylverfahren

Dublin-Prüfung

Formular zur Registrierung als Asylsuchender

Bei der Antragstellung prüft das Bundesamt, ob Deutschland oder womöglich ein anderer Staat der Europäischen Union für Ihren Asylantrag zuständig ist. Das Bundesamt gleicht Ihre Fingerabdrücke mit der europäischen EURODAC-Datenbank ab, um zu kontrollieren, wann und wo Sie in die Europäische Union eingereist sind und ob Sie bereits Asyl in einem anderen Land beantragt haben. Wenn Sie bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat registriert wurden, wird das den Mitarbeitenden des Bundesamtes angezeigt. Das Bundesamt leitet dann das Dublin-Verfahren ein und stellt ein Übernahmeersuchen an den betreffenden Mitgliedsstaat. Das Dublin-Verfahren soll sicherstellen, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedsstaat bearbeitet wird.

Lassen Sie sich registrieren

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie sich in dem EU-Staat registrieren lassen, den Sie zuerst betreten. Viele Familien werden auf der Flucht getrennt – nur wenn Sie sich registrieren lassen, ist eine schnelle Familienzusammenführung auch tatsächlich möglich.

Ist Deutschland überhaupt für mich zuständig?

Erst wenn feststeht, dass Deutschland für Ihren Asylantrag zuständig ist, geht es weiter mit der Bearbeitung.