Ob Sie Ihre Angehörigen nach Deutschland holen können, ist abhängig davon, wie Ihr Asylantrag entschieden wurde. Wenn Sie sich noch im laufenden Verfahren befinden, haben Sie keinen Anspruch auf privilegierten Familiennachzug. Erst, wenn Ihr Asylantrag positiv entschieden wurde und Sie Asyl oder Flüchtlingsschutz erhalten haben, können Sie einen Familiennachzug Ihrer Angehörigen (Ehegattin oder Ehegatte sowie Kinder) beantragen. Hierzu müssen Sie innerhalb von drei Monaten einen Antrag beim stellen.
Dies gilt auch, wenn Sie subsidiären Schutz bekommen haben, allerdings ist der Nachzug auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug besteht nicht. Die zuständigen Behörden entscheiden nach humanitären Gründen, wer eine Aufenthaltserlaubnis erhält.