Sie haben das Recht auf die Durchführung eines ordnungsgemäßen Asylverfahrens. Dazu gehört auch das Recht auf eine persönliche Anhörung. Sie können dabei Wünsche zum Geschlecht der Sprachmittelnden und anhörenden Person äußern.
Anhörung durch Sonderbeauftragte
Für die Anhörung bestimmter Personengruppen gibt es speziell geschulte Mitarbeitende, sogenannte Sonderbeauftragte. Sie werden in Verfahren von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, Opfern von Folter oder Menschenhandel, traumatisierten Menschen und unbegleiteten Minderjährigen einbezogen. Falls Sie betroffen sind, teilen Sie dies am besten direkt bei Ihrer Antragstellung mit.