Sie haben das Recht auf die Durchführung eines ordnungsgemäßen Asylverfahrens. Dazu gehört auch das Recht auf eine persönliche Anhörung. Sie können dabei Wünsche zum Geschlecht der Dolmetschenden und Entscheider äußern.
Anhörung durch Sonderbeauftragte
Unbegleitete Minderjährige, Folteropfer, Traumatisierte, geschlechtsspezifisch Verfolgte und Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität eine begründete Furcht vor Verfolgung haben sowie Opfer von Menschenhandel haben das Recht auf die Anhörung durch einen Sonderbeauftragten. Das sind Entscheiderinnen und Entscheider, die für diese Fälle besonders geschult worden sind.
Wenn Sie einen Asylantrag stellen, haben Sie das Recht auf Asylbewerberleistungen, bis Ihr Asylantrag entschieden ist. Dazu gehören: Essen und Trinken, Gebrauchsgegenstände wie Bettwäsche, Hygieneartikel, Besteck und Kleidung.