Alle Personen, die sich als asylsuchend in Deutschland melden, werden registriert. Dies geschieht an sogenannten PIK-Stationen durch die Bundes- oder Länderpolizei, Mitarbeitende des BAMF oder Mitarbeitende der Länder. Bei der Registrierung müssen Sie Ihre persönlichen Daten nennen: Namen, Herkunftsland, Geburtsdatum, Religion, Sprache und Volkszugehörigkeit. Außerdem werden spätestens, wenn Sie einen Asylantrag stellen, Ihre Fingerabdrücke eingescannt. Von Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen. Die Fingerabdrücke werden mit Datenbanken auf nationaler und europäischer Ebene abgeglichen.
Wenn Sie sich nicht registrieren lassen, halten Sie sich illegal in Deutschland auf und können abgeschoben werden.
Warum werde ich mehrmals registriert?
Es kann passieren, dass Sie mehrfach registriert werden, weil unterschiedliche Behörden unterschiedliche Daten von Ihnen brauchen. Wenn Sie bereits einen Ankunftsnachweis erhalten haben, sind Mehrfachregistrierungen nicht mehr notwendig.