Meistens bleiben Sie maximal 18 bis 24 Monate in der Aufnahmeeinrichtung. In bestimmten Fällen ist auch ein Verbleib über die genannte Dauer hinaus möglich. Danach werden Sie in eine andere Unterkunft umziehen. Das kann je nach Bundesland und Kommune eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine eigene Wohnung sein. Manchmal dürfen Sie auch bei Verwandten wohnen, wenn diese im selben Bundesland leben und die Landesverwaltung zustimmt. Ob Sie aus einer Gemeinschaftsunterkunft ausziehen dürfen, hängt vom Bundesland und Ihrer persönlichen Situation ab. Falls Sie sich selbst eine Wohnung suchen können, fragen Sie bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder dem Jobcenter nach, wie hoch die Miete sein darf.
Kann ich auf eigene Faust in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland ziehen?
Bevor Ihr Antrag nicht entschieden wurde und die zuständigen Behörden es Ihnen nicht gestatten, dürfen Sie nicht in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland ziehen.