Natürlich können Sie einen Betrieb auch als "Besucher" oder "Gast" kennenlernen. Das nennt man Hospitation. Hospitantinnen und Hospitanten arbeiten nicht mit, sondern lernen den Betrieb und die Arbeitsabläufe durch Zuschauen kennen.
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Eine Hospitation ist keine Beschäftigung, deshalb muss keine Genehmigung bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Eine Höchstdauer für Hospitationen gibt es nicht. Weil aber kein Lohn bezahlt wird und das Ganze kein Praktikum oder eine Arbeitsstelle ersetzen soll, dauert eine Hospitation in aller Regel nur einige Tage.
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