Um festzustellen, was Ihnen fehlt, wird die Ärztin oder der Arzt zunächst ein Gespräch mit Ihnen führen. Sagen Sie ihr oder ihm, welche Beschwer-den Sie haben und lassen Sie nichts aus. Es ist dabei egal, ob Ihr Körper oder Ihre Psyche betroffen ist. Die Behandelnden sind gesetzlich verpflichtet, alles, was sie von Ihnen erfahren, für sich zu behalten. Das heißt, sie dürfen keine Informationen über Sie an Behörden, Arbeitgeber oder auch Familienmitglieder weitergeben. Außer Sie möchten das. Teil-weise gilt das auch bei Informationen über die Gesundheit Ihrer Kinder. Zum Beispiel darf Ihnen die Frauenärztin oder der Frauenarzt Ihrer Tochter nicht ohne Zustimmung der Tochter Untersuchungsergebnisse mitteilen.
Diagnose nicht verstanden? Fragen Sie nach!
Nach dem Vorgespräch werden Sie untersucht. Danach folgt die Diagnose. Die Ärztin oder der Arzt sagt Ihnen, was sie bzw. er herausgefunden hat. Wenn Sie etwas nicht verstehen, haben Sie keine Angst, immer wieder nachzufragen. Im Zweifel muss zu dem Gespräch eine Person hinzugeholt werden, die Ihre Sprache spricht, zum Beispiel eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher .
Weitere Informationen zum Thema Gesundheit finden Sie in der Broschüre "Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland". Sie können sie an dieser Stelle herunterladen und bestellen.