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LEBEN IN DEUTSCHLAND

Wohnen

Darf ich mir eine Wohnung suchen?

Der Schlüssel und der Grundriss zu einer Wohnung

Nachdem Sie einem Bundesland zugewiesen worden sind, kommen Sie zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung unter. Meistens bleiben Sie dort bis zur Entscheidung des Bundesamtes über Ihren Asylantrag, maximal jedoch 18 Monate. In bestimmten Fällen ist auch ein Verbleib in der Aufnahmeeinrichtung über 18 Monate hinaus möglich. Diese Unterkünfte sind in der Nähe einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Dadurch haben Sie einen kurzen Weg, wenn Sie Ihren Asylantrag stellen. Nach der Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung kommen Sie in andere Räumlichkeiten. Das ist je nach Bundesland und Kommune eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine Wohnung. Gegebenenfalls können Sie auch bei Verwandten wohnen, wenn diese im selben Bundesland leben.

Ob Sie aus einer Gemeinschaftsunterkunft ausziehen dürfen, hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie leben, und von ihrer persönlichen Situation. Falls Sie sich selber eine Wohnung suchen dürfen, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle (Jobcenter oder Sozialamt) erkundigen, wie hoch die Miete sein darf.