Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ankommenapp.de veröffentlichten Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Als öffentliche Stelle im Sinne der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webauftritte und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2023 durch eine von der Deutschen Telekom MMS GmbH im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik durchgeführten Bewertung (Vereinfachte Überwachung zur BITV 2.0 vom 27.10.2023).
Aufgrund der Überprüfung ist der Webauftritt mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Manche Nicht-Text-Inhalte besitzen keinen aussagekräftigen Alternativtext oder werden von Screenreadern nicht ausgegeben (1.1.1)
- Vereinzelt sind Informationen, Strukturen und Beziehungen nicht identifizierbar (1.3.1)
- Teilweise ist der Kontrastabstand von Text zu Hintergrund nicht ausreichend (1.4.3)
- Slider-Buttons auf der Startseite sind nicht gut erkennbar und überlagern teilweise den Inhalt; Textabstände sind nicht anpassbar (1.4.11, 1.4.12)
- Manche Sprungmarken sind ohne Funktion (2.4.1)
- Die Fokusreihenfolge ist nicht aufgabenangemessen (2.4.3)
- Der Linkzweck auf der Startseite ist unverständlich (2.4.4)
- Innerhalb der Anwendung sind die Seiten nicht über eine Suche oder Sitemap erreichbar (2.4.5)
- Tastaturfokus im Header und auf der Übersichtsseite ist nicht sichtbar (2.4.7)
- Seiten enthalten Syntaxfehler (4.1.1)
Diese Erklärung wurde am 17.01.2022 erstellt und zuletzt am 31.03.2024 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter internetredaktion@bamf.bund.de an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.